Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 6. Oktober 2026. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge an den Betreiber dieser Website (siehe Impressum), im Folgenden „Auftragnehmer“, über Social-Media-Kampagnen zur Mitarbeitergewinnung. Sie regeln die Zusammenarbeit mit Unternehmen, im Folgenden „Auftraggeber“: Leistungen, Bewerbergarantie, Gebietsschutz, Vergütung und Werbebudget, Mitwirkung, Bewerberdaten, Laufzeit, Kündigung und Haftung. Die Preise stehen unter Preise, das Versprechen unter Garantie.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber über Werbekampagnen in sozialen Netzwerken zur Mitarbeitergewinnung (Social Recruiting), einschließlich der Vorqualifizierung von Bewerbern.
(2) Der Auftragnehmer arbeitet ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
(3) Bedingungen des Auftraggebers, die von diesen AGB abweichen, gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihnen in Textform zugestimmt hat. Regelungen im einzelnen Auftrag gehen diesen AGB vor.
§ 2 Leistungen
(1) Der Auftragnehmer konzipiert, erstellt und betreibt für den Auftraggeber eine Werbekampagne in sozialen Netzwerken, insbesondere auf Facebook und Instagram, um Bewerber für die im Auftrag genannten Stellen zu gewinnen.
(2) Dazu gehören je nach Auftrag: Analyse von Stelle, Region und Zielgruppe; Konzeption der Kampagne; Texte, Gestaltung und Produktion von Anzeigen in Bild und Video; Einrichtung der Bewerbungsstrecke und der dazugehörigen Abläufe; Schaltung und laufende Steuerung der Anzeigen; Vorqualifizierung der Bewerber nach den mit dem Auftraggeber abgestimmten Kriterien; Erstellung und Weiterleitung von Bewerberprofilen; Anforderung von Bewerbungsunterlagen; telefonische Betreuung des Auftraggebers und der Bewerber.
(3) Die Anzeigen laufen über das Werbekonto des Auftragnehmers. Ob, wann und wie oft eine Anzeige ausgespielt wird, bestimmen die Plattformbetreiber. Auf deren Algorithmen und Prüfentscheidungen hat der Auftragnehmer keinen Einfluss. Eine bestimmte Zahl von Bewerbungen zu einem bestimmten Zeitpunkt ist deshalb nicht geschuldet; es gilt § 3.
(4) Der Auftragnehmer schuldet keine Einstellung. Ob und wen der Auftraggeber einstellt, entscheidet allein der Auftraggeber.
§ 3 Bewerbergarantie
(1) Der Auftragnehmer garantiert für jede übernommene Stelle ausreichend passende, vorqualifizierte Bewerber. Passend sind Bewerber, deren Angaben zu den im Erstgespräch festgelegten Muss-Kriterien passen und die ein Gespräch mit dem Auftraggeber wünschen.
(2) Stellt der Auftraggeber innerhalb des ersten Kampagnenmonats keine Person ein, die sich über die Kampagne gemeldet hat, führt der Auftragnehmer die Kampagne für diese Stelle zwei weitere Monate ohne Honorar fort. Der Auftraggeber trägt in diesen Monaten nur das Werbebudget in der im Auftrag vereinbarten Höhe. Es fließt vollständig in seine Anzeigen und ist jeweils vor Beginn des Monats fällig.
(3) Als Einstellung gilt jeder Arbeits-, Ausbildungs- oder Dienstvertrag, jede geringfügige Beschäftigung, jede freie Mitarbeit und jede verbindliche Zusage gegenüber einer Person, die sich über die Kampagne gemeldet hat, gleich für welche Stelle. Ein Vertrag, der innerhalb von sechs Monaten nach Ende der Kampagne mit einer solchen Person geschlossen wird, gilt als über die Kampagne zustande gekommen.
(4) Die Garantie setzt voraus, dass der Auftraggeber
- seine Mitwirkungspflichten nach § 5 erfüllt hat, insbesondere Material, Freigaben und Rückmeldungen fristgerecht geliefert hat;
- jeden weitergeleiteten Bewerber innerhalb von drei Werktagen kontaktiert und mit jedem Bewerber, der die Muss-Kriterien erfüllt, ein Gespräch führt;
- dem Auftragnehmer jede Einstellung und jede Zusage unverzüglich, spätestens sieben Tage nach dem Vertragsschluss oder der Zusage, in Textform mitteilt und auf Nachfrage wahrheitsgemäß Auskunft gibt, ob eine Einstellung erfolgt ist;
- die Stelle, die Muss-Kriterien, den Einsatzort und die Vergütung der Stelle während der Laufzeit nicht ohne Abstimmung mit dem Auftragnehmer wesentlich ändert.
(5) Die Garantie entfällt, wenn eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt ist, wenn der Auftraggeber die Stelle während der Laufzeit zurückzieht oder auf anderem Weg besetzt oder wenn die Kampagne auf seinen Wunsch pausiert oder beendet wird.
(6) Stellt sich heraus, dass der Auftraggeber eine Person aus der Kampagne eingestellt hat, ohne dies mitzuteilen, entfällt die Garantie rückwirkend. Monate, die der Auftragnehmer ohne Honorar erbracht hat, werden zum vereinbarten Monatspreis nachberechnet. Der Auftragnehmer darf bei weitergeleiteten Bewerbern nachfragen, ob sie eingestellt wurden.
(7) Die Garantie gilt je Auftrag und Stelle einmal. Sie ist nicht übertragbar. Für individuelle Angebote an Konzerne und Gruppen gilt sie in der dort beschriebenen Form.
(8) Die Garantie begründet keinen Anspruch auf Rückzahlung bereits gezahlter Vergütung. Gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
§ 4 Vergütung, Werbebudget und Zahlung
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem Auftrag oder Angebot. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Im Monatspreis ist ein Werbebudget in der im Auftrag genannten Höhe enthalten. Der Auftragnehmer setzt es vollständig für die Anzeigen des Auftraggebers ein. Nicht verbrauchte Beträge werden innerhalb der Laufzeit für die Kampagne weiterverwendet; eine Auszahlung erfolgt nicht.
(3) Die Vergütung für den ersten Monat ist vor dem Start der Kampagne fällig; der Zahlungseingang ist Voraussetzung für den Start. Folgemonate werden jeweils im Voraus berechnet und sind vor Monatsbeginn fällig.
(4) Die Vergütung ist für die Durchführung der Kampagne geschuldet, unabhängig davon, ob der Auftraggeber eine Person einstellt. Bezahlte Vergütung wird nicht erstattet und ist nicht auf andere Personen oder Unternehmen übertragbar; § 3 und § 10 bleiben unberührt.
§ 5 Mitwirkung des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt alle für die Kampagne nötigen Informationen, Materialien (etwa Logo, Fotos, Videos, Angaben zur Stelle und zum Betrieb), Freigaben und Zugänge rechtzeitig bereit, spätestens vier Wochen nach Vertragsschluss, und benennt einen Ansprechpartner.
(2) Er versichert, dass er die nötigen Rechte an den überlassenen Materialien hat und dass abgebildete Personen mit der Veröffentlichung in Anzeigen einverstanden sind.
(3) Anzeigenentwürfe gibt er innerhalb von drei Werktagen frei oder teilt Änderungswünsche mit.
(4) Weitergeleitete Bewerber kontaktiert er zügig, spätestens innerhalb von drei Werktagen, und gibt dem Auftragnehmer Rückmeldung zum Stand: Gespräch geführt, abgesagt, eingestellt.
(5) Verzögert sich der Start durch fehlende Mitwirkung, verschiebt sich der Beginn der Laufzeit entsprechend. Liegen Materialien und Freigaben vier Wochen nach Vertragsschluss nicht vor, kann der Auftragnehmer die Kampagne mit den vorhandenen Mitteln starten oder den Vertrag nach § 10 kündigen; die Vergütung bleibt geschuldet.
(6) Beide Seiten informieren einander unverzüglich über alles, was die Kampagne betrifft, insbesondere über Änderungen oder Wegfall der Stelle, Besetzungen, Beschwerden und Störungen.
§ 6 Bewerberdaten und Gebietsschutz
(1) Die Kontaktdaten der Bewerber stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber für die Dauer der Zusammenarbeit zur Verfügung. Der Auftraggeber nutzt sie ausschließlich zur Besetzung der beauftragten Stellen. Weitergabe an Dritte und Nutzung für andere Zwecke sind unzulässig. Die Kontakt- und Kampagnendaten verbleiben beim Auftragnehmer.
(2) Gebietsschutz: Während der Laufzeit betreut der Auftragnehmer in derselben Region und Branche kein weiteres Unternehmen für eine vergleichbare Stelle. Region und Branche werden im Auftrag festgelegt. Bewerber des Auftraggebers werden keinem anderen Unternehmen angeboten.
§ 7 Vertraulichkeit, Nutzungsrechte und Referenzen
(1) Beide Seiten behandeln Inhalte und Konditionen der Zusammenarbeit vertraulich.
(2) Anzeigen, Texte, Bilder, Videos, Bewerbungsstrecken und Abläufe, die der Auftragnehmer erstellt, bleiben sein geistiges Eigentum. Der Auftraggeber erhält daran ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer und den Zweck der Kampagne. Jede weitere Verwertung bedarf der Zustimmung des Auftragnehmers.
(3) Der Auftragnehmer nennt den Auftraggeber nur mit dessen Zustimmung als Referenz. Zahlen zu Bewerbungen und Einstellungen eines Auftraggebers veröffentlicht er nur, wenn der Auftraggeber zugestimmt hat.
§ 8 Datenschutz
(1) Beide Seiten halten die Datenschutz-Grundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz ein. Zur Verarbeitung der Bewerberdaten schließen die Parteien mit dem Auftrag eine gesonderte Datenschutzvereinbarung; sie ist Bestandteil des Vertrags.
(2) Der Auftraggeber verarbeitet die erhaltenen Bewerberdaten in eigener Verantwortung, informiert die Bewerber, soweit er dazu verpflichtet ist, und löscht die Daten, sobald der Zweck entfallen ist und keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
(3) Wie der Auftragnehmer mit Daten umgeht, steht in der Datenschutzerklärung.
§ 9 Vertragsschluss und Laufzeit
(1) Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung des Auftrags durch beide Seiten oder mit Bestätigung des Angebots in Textform zustande.
(2) Die Laufzeit ergibt sich aus dem Auftrag. Sie beginnt mit dem Start der Anzeigen. Der Vertrag endet mit Ablauf der Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf; er verlängert sich nicht von selbst. Eine Verlängerung oder eine laufende Zusammenarbeit vereinbaren die Parteien in Textform.
§ 10 Kündigung
(1) Die ordentliche Kündigung während der vereinbarten Laufzeit ist ausgeschlossen.
(2) Kündigt der Auftraggeber, bevor der Auftragnehmer mit den Arbeiten begonnen hat, bleibt die vereinbarte Vergütung geschuldet. Der Auftragnehmer lässt sich anrechnen, was er durch den Wegfall des Auftrags an Aufwendungen erspart; der Auftraggeber kann nachweisen, dass die Ersparnis höher ist.
(3) Das Recht beider Seiten, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Auftragnehmer insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung nicht zahlt, Anzeigeninhalte verlangt, die gegen Gesetze oder Plattformrichtlinien verstoßen, Bewerber unangemessen behandelt oder eine vertrauensvolle Zusammenarbeit unmöglich macht. Kündigt der Auftragnehmer aus einem Grund, den der Auftraggeber zu vertreten hat, bleibt die Vergütung geschuldet.
§ 11 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf die Vergütung, die für die betroffene Kampagne gezahlt wurde.
(3) Für Entscheidungen der Plattformbetreiber, etwa die Ablehnung oder Abschaltung von Anzeigen, die Sperrung von Konten oder Änderungen der Ausspielung, haftet der Auftragnehmer nicht, soweit sie nicht auf seinem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhalten beruhen. Er behebt solche Störungen so schnell wie möglich.
(4) Für Inhalte und Materialien, die der Auftraggeber liefert, haftet der Auftraggeber. Er stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die auf diesen Inhalten beruhen.
(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Bückeburg, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform; das gilt auch für die Änderung dieser Klausel.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Häufige Fragen zu diesen AGB
Gibt es eine Einstellungsgarantie?
Nein. Garantiert werden ausreichend passende, vorqualifizierte Bewerber für jede übernommene Stelle (Bewerbergarantie, § 3). Ob und wen der Auftraggeber einstellt, entscheidet er selbst.
Was passiert, wenn im ersten Monat niemand eingestellt wird?
Dann läuft die Kampagne zwei weitere Monate ohne Honorar weiter. Der Auftraggeber zahlt in dieser Zeit nur das vereinbarte Werbebudget, das vollständig in seine Anzeigen fließt. Voraussetzung ist, dass er mitgewirkt, die Gespräche mit den Bewerbern geführt und jede Einstellung gemeldet hat (§ 3).
Was bedeutet Gebietsschutz?
Während der Laufzeit wird in derselben Region und Branche kein weiteres Unternehmen für eine vergleichbare Stelle betreut. Region und Branche stehen im Auftrag (§ 6).
Was ist im Preis enthalten und wann wird bezahlt?
Die Vergütung steht im Auftrag und enthält das Werbebudget für Facebook und Instagram. Der erste Monat wird vor dem Start bezahlt, Folgemonate jeweils im Voraus. Alle Preise netto zuzüglich Umsatzsteuer (§ 4).
Verlängert sich der Vertrag automatisch?
Nein. Er endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Eine Verlängerung oder laufende Zusammenarbeit wird in Textform vereinbart (§ 9).
Wem gehören die Bewerberdaten und die Anzeigen?
Die Kontaktdaten der Bewerber stehen dem Auftraggeber für die Dauer der Zusammenarbeit zur Besetzung der beauftragten Stellen zur Verfügung; die Kontakt- und Kampagnendaten verbleiben beim Auftragnehmer. Anzeigen, Texte, Bilder und Videos bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers (§ 6, § 7).
Welche Mitwirkung wird vom Auftraggeber erwartet?
Material, Freigaben und ein Ansprechpartner innerhalb von vier Wochen, Kontakt zu weitergeleiteten Bewerbern innerhalb von drei Werktagen, Rückmeldung zum Stand und Meldung jeder Einstellung innerhalb von sieben Tagen (§ 5).